ESG – Sustainable Investment
Die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) verlangt von Finanzunternehmen, dass sie offenlegen, wie Nachhaltigkeit in ihr Geschäft und ihre Prozesse integriert ist, und dass sie neue öffentliche und kundenorientierte Angaben zu Nachhaltigkeitsfragen machen.
Nomura Asset Management Co., Ltd („NAM“) ist ein führender globaler Asset Manager für einige der weltweit größten institutionellen Anleger und hat seinen Hauptsitz in Tokio sowie Auslandsniederlassungen in Singapur, Malaysia, Hongkong, Shanghai, Taipeh, Frankfurt, London und New York.
Nomura Asset Management Europe KVG mbH („NAM EU“) ist eine der NAM-Tochtergesellschaften. Wir sind der Überzeugung, dass Investitionen in Wertpapiere, die nachhaltige Erträge und/oder Cashflows aufweisen, den Bedürfnissen unserer Kunden am besten gerecht werden. Darüber hinaus sind wir uns die Rolle bewusst, sicherzustellen, dass die Kapitalmärkte zum Nutzen der Gesellschaft im Allgemeinen funktionieren. NAM EU ist daher bestrebt, das Unternehmen nachhaltig zu führen und in Wertpapiere von Staaten, Unternehmen und Institutionen zu investieren, die ebenfalls nachhaltig operieren.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema nachhaltiges Investment, unter anderen die Offenlegungen, die wir als KVG gemäß der Offenlegungsverordnung verpflichtet sind.
Offenlegungen von Produktinformationen für deutsche Art. 8 Fonds:
(Art. 10 SFDR, Art. 24-36 SFDR Delegierten Verordnung (EU 2022/1288))
Kein nachhaltiges Investitionsziel Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. |
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts Mit diesem Produkt werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmalen befördert. Bei den sozialen Merkmalen vermeidet der Fonds Investitionen in Wertpapiere staatlicher Emittenten, die in kontroverses Verhalten verwickelt sind. Beispiele hierfür sind u. a. staatliche Emittenten, die Demokratie und Menschenrechte, internationale Verträge und Konventionen schwer verletzen oder die Kriterien für eine gute Steuerpolitik nicht einhalten. Als Umweltmerkmal strebt der Fonds einen höheren gewichteten durchschnittlichen E-Score an als den des Bloomberg World Government Inflation-Linked Bond Index EUR hedged“ (die „Benchmark“). Beispiele für Faktoren, die für den E-Score berücksichtigt werden, sind unter anderem Kohlenstoffintensität, Energieintensität, Schutz von Lebensräumen, Naturkatastrophen, Verbrauch erneuerbarer Energien und Energieimporte. Dieses Produkt verwendet die „E-Scores“, die allen OECD-Ländern im Anlageuniversum des Fonds von einem externen Datenanbieter (Sustainalytics) zugewiesen werden. Wir streben für den Fonds einen höheren gewichteten durchschnittlichen E-Score als den der Benchmark an. Der Fonds verwendet zur Berechnung des gewichteten durchschnittlichen E-Scores des Fonds die durchschnittlichen E-Scores der letzten vier Quartale. Ein Land, dessen durchschnittlicher E-Score der letzten vier Quartale zu den schlechtesten 25% der OECD-Länder gehört, wird untergewichtet. Wenn ein bestimmtes Land untergewichtet werden soll, müssen alle Staatsanleihen und Bond-Futures (Long-Positionen), die sich auf dieses Land beziehen, berücksichtigt werden. Diese Untergewichtungsregel gilt nur für die Benchmark-Länder. Nicht-Benchmark-Länder (d.h. alle Staatsanleihen und Bond-Futures (Long-Positionen), die sich auf die Nicht-Benchmark-Länder beziehen) werden ausgeschlossen, wenn ihr durchschnittlicher E-Score unter das untere 25%-Perzentil fällt. Wir schließen auch die Länder aus, die Demokratie und Menschenrechte ernsthaft verletzen. Zu diesem Zweck beziehen wir uns auf die Klassifizierung des Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) und betrachtet solche Länder, die als „nicht frei“ eingestuft sind, als Länder mit schwerwiegenden Verstößen gegen die Demokratie und die Menschenrechte. Die Überprüfung findet monatlich statt. Darüber hinaus verwendet dieses Produkt zusätzliche Ausschlusskriterien, die sich aus den sogenannten Indikatoren der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (die „PAI-Indikatoren“) gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung EU 2022/1228 ergeben.
Dieses Produkt nutzt kein Index als Referenzwert, um festzustellen, ob es auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
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Anlagestrategie Obwohl wir mit diesem Produkt keine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, werden folgende zusätzliche Ausschlusskriterien verwendet, um ökologische und soziale Merkmalen zu befördern:
Dieses Produkt investiert nicht in Vermögensgegenstände mit Unternehmensbezug. Wir haben in der näheren Zukunft auch nicht vor, mit diesem Produkt in Vermögensgegenstände mit Unternehmensbezug zu investieren. Deshalb wird von der Offenlegung unseres Verfahrens zur Bewertung einer guten Unternehmensführung abgesehen. |
Aufteilung der Investitionen Dieses Produkt investiert vorwiegend in globale, inflationsgeschützte Staatsanleihen hoher Bonität aus dem gesamten Laufzeitenspektrum der OECD-Länder. #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale Wir beabsichtigen, mindestens 51% des Vermögens des Produkts in Anlagen zu investieren, die mit den vom Produkt geförderten ökologischen und sozialen Merkmalen übereinstimmen. Der Anteil wird als der Mindestanteil des Sondervermögens berechnet, der den oben genannten verbindlichen Kriterien unterliegt, die zur Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale des Produkts verwendet werden. #2 Andere Investitionen Die verbleibenden 0 % bis 49 % des Fonds werden in Anlagen investiert, mit denen weitergehende Ziele des Produkts erreicht werden sollen, einschließlich Instrumente, die zu Absicherungszwecken eingesetzt werden, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine Daten vorliegen, Derivate oder Bankguthaben zur Liquiditätssteuerung. |
Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale Die verbindlichen Regelungen, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet werden (die „nachhaltigkeitsbezogenen Anlagegrenzen“), werden in den bestehenden Prozess der Anlagegrenzprüfung unseres Risiko- und Compliance-Kontrollverfahrens integriert. Alle von den Portfoliomanagern veranlassten Transaktionen werden sowohl vor dem Abschluss (sogenannte Pre-Trade Compliance Check) als auch nach dem Abschluss (sogenannte Post-Trade Compliance Check) überprüft. Jeder potenzielle Verstoß gegen die nachhaltigkeitsbezogene Anlagegrenzen wird unverzüglich an die Compliance-Abteilung zur Überprüfung gemeldet. Auch der Portfoliomanager wird zum Zeitpunkt der Transaktionserstellung über den potenziellen Verstoß informiert. Unter diesen Umständen können Geschäfte, die zur Verletzung der nachhaltigkeitsbezogenen Anlagegrenzen führen würden, nicht ohne vorherige Genehmigung durch die Compliance durchgeführt werden. Unser Risiko- und Compliance-Kontrollverfahren, das die Überwachung der ökologischen und sozialen Merkmale dieses Finanzprodukts abdeckt, wird jährlich im vollen Umfang sowohl durch unsere Interne Revision als auch durch den externen Wirtschaftsprüfer überprüft. Prüfungsberichte werden der Geschäftsführung und Aufsichtsrat vorgetragen. |
Methoden Die verbindlichen Regelungen, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet werden (die nachhaltigkeitsbezogenen Anlagegrenzen“), werden in den bestehenden Prozess der Anlagegrenzprüfung unseres Risiko- und Compliance-Kontrollverfahrens integriert. Alle von den Portfoliomanagern veranlassten Transaktionen werden sowohl vor dem Abschluss (sogenannter Pre-Trade Compliance Check) als auch nach dem Abschluss (sogenannter Post-Trade Compliance Check) überprüft. Jeder potenzielle Verstoß gegen die nachhaltigkeitsbezogenen Anlagegrenzen wird unverzüglich an die Compliance-Abteilung zur Überprüfung gemeldet. Auch der Portfoliomanager wird zum Zeitpunkt der Transaktionserstellung über den potenziellen Verstoß informiert. Unter diesen Umständen können Geschäfte, die zur Verletzung der nachhaltigkeitsbezogenen Anlagegrenzen führen würden, nicht ohne vorherige Genehmigung durch die Compliance-Abteilung durchgeführt werden. |
Datenquellen und -verarbeitung Zur Umsetzung unserer nachhaltigkeitsbezogenen Regelungen verwenden wir Daten, die uns externe Datenanbieter zur Verfügung stellen: Sustainalytics ist das Forschungsunternehmen für ESG und Corporate Governance. Sustainalytics stellt uns Daten zur Umsetzung der E-Score-Regeln zur Verfügung. Die Daten werden vierteljährlich aktualisiert. Unser Portfolio Management Team und Compliance Team kann die Daten intern verarbeitet und zum Überwachungszweck verwenden. MSCI ist das Forschungsunternehmen, das uns den „SFDR Adverse Impact Metrics-Datensatz“ zur Verfügung stellt. Die MSCI Daten werden im Rahmen der Umsetzung bestimmter Ausschlusskriterien sowie für die Berücksichtigung der PAI Faktoren regelmäßig von den Abteilungen Compliance und Portfolio Management verwendet. Der Freedom House Index wird regelmäßig Besuch der Website https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores überwacht. Die Abteilung für Portfolio Management wird umgehend über jede Änderung des Status von Ländern, in denen Investitionen getätigt werden, informiert. In Bezug auf die Datenqualität verlassen wir uns auf die Methodik der externen Datenanbieter. Aktuell werden keine geschätzten Daten verwendet. |
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten Bei der Entscheidung, welche Methoden wir verwenden sollen, um zu messen, inwieweit die mit diesem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, haben wir insbesondere berücksichtigt, ob die dafür notwendige Daten vorhanden sind und ob die ausgewählte Methode geeignet ist, die mit diesem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale möglichst umfangreich zu messen. Deswegen sehen wir aktuell hinsichtlich der Methoden und Daten grundsätzlich keine Beschränkung. Wir arbeiten daran, die Methoden für die Überwachung der verbindlichen Regelungen möglichst zu automatisieren. Jedoch hat die aktuelle Überwachungsmethode, die teilweise manuelle Arbeit erfordert, keine negative Auswirkung auf das Überwachungsergebnis. |
Sorgfaltspflicht Zur Erfüllung der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflicht haben wir in der „Pre-Investment Due Diligence Politik“ geregelt, dass die Nachhaltigkeitsrisiken gemäß unserer Nachhaltigkeitsrisiko-Politik berücksichtigt werden müssen. Da die „Principal Adverse Impact“ (PAI) Faktoren für dieses Finanzprodukt auch relevant ist, ist die Berücksichtigung der PAI auch Teil der Pre-Investment Due Diligence für dieses Produkt. Zusätzlich zu den jährlichen internen und externen Revisionsprüfungen haben wir auch ein „Responsible Investment Oversight Committee“ errichtet, das dafür zuständig ist, die Einhaltung der nachhaltigkeitsbezogenen Regelungen unserer Fonds zu überwachen. |
Mitwirkungspolitik Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der ökologischen oder sozialen Anlagestrategie dieses Produkts, weil es vorwiegend in Staatsanleihen und nicht in Vermögenswerte mit Unternehmensbezug investiert. Unsere Mitwirkungspolitik auf Unternehmensebene finden Sie hier. |
Bestimmter Referenzwert Dieses Produkt nutzt keinen Index als Referenzwert, um festzustellen, ob es auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist. |
Kein nachhaltiges Investitionsziel Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. |
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts Mit diesem Produkt werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmalen befördert. Bei den sozialen Merkmalen vermeidet der Fonds Investitionen in Wertpapiere staatlicher Emittenten, die in kontroverses Verhalten verwickelt sind. Beispiele hierfür sind u. a. staatliche Emittenten, die Demokratie und Menschenrechte, internationale Verträge und Konventionen schwer verletzen oder die Kriterien für eine gute Steuerpolitik nicht einhalten. Als Umweltmerkmal strebt der Fonds einen höheren gewichteten durchschnittlichen E-Score an als den des Bloomberg World Government Inflation-Linked Bond Index 1-5 years EUR hedged“ (die „Benchmark“). Beispiele für Faktoren, die für den E-Score berücksichtigt werden, sind unter anderem Kohlenstoffintensität, Energieintensität, Schutz von Lebensräumen, Naturkatastrophen, Verbrauch erneuerbarer Energien und Energieimporte. Dieses Produkt verwendet die „E-Scores“, die allen OECD-Ländern im Anlageuniversum des Fonds von einem externen Datenanbieter (Sustainalytics) zugewiesen werden. Ein Land, dessen durchschnittlicher E-Score der letzten vier Quartale zu den schlechtesten 25% der OECD-Länder gehört, wird untergewichtet. Wenn ein bestimmtes Land untergewichtet werden soll, müssen alle Staatsanleihen und Bond-Futures (Long-Positionen), die sich auf dieses Land beziehen, berücksichtigt werden. Diese Untergewichtungsregel gilt nur für die Benchmark-Länder. Nicht-Benchmark-Länder (d.h. alle Staatsanleihen und Bond-Futures (Long-Positionen), die sich auf die Nicht-Benchmark-Länder beziehen) werden ausgeschlossen, wenn ihr durchschnittlicher E-Score unter das untere 25%-Perzentil fällt. Wir schließen auch die Länder aus, die Demokratie und Menschenrechte ernsthaft verletzen. Zu diesem Zweck beziehen wir uns auf die Klassifizierung des Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) und betrachtet solche Länder, die als „nicht frei“ eingestuft sind, als Länder mit schwerwiegenden Verstößen gegen die Demokratie und die Menschenrechte. Die Überprüfung findet monatlich statt. Darüber hinaus verwendet dieses Produkt zusätzliche Ausschlusskriterien, die sich aus den sogenannten Indikatoren der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (die „PAI-Indikatoren“) gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung EU 2022/1228 ergeben.
Dieses Produkt nutzt kein Index als Referenzwert, um festzustellen, ob es auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist. |
Anlagestrategie Obwohl wir mit diesem Produkt keine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, werden folgende zusätzliche Ausschlusskriterien verwendet, um ökologische und soziale Merkmalen zu befördern:
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Aufteilung der Investitionen Dieses Produkt investiert vorwiegend in globale, inflationsgeschützte Staatsanleihen hoher Bonität aus dem gesamten Laufzeitenspektrum der OECD-Länder. #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale Wir beabsichtigen, mindestens 51% des Vermögens des Produkts in Anlagen zu investieren, die mit den vom Produkt geförderten ökologischen und sozialen Merkmalen übereinstimmen. Der Anteil wird als der Mindestanteil des Sondervermögens berechnet, der den oben genannten verbindlichen Kriterien unterliegt, die zur Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale des Produkts verwendet werden. #2 Andere Investitionen Die verbleibenden 0 % bis 49 % des Fonds werden in Anlagen investiert, mit denen weitergehende Ziele des Produkts erreicht werden sollen, einschließlich Instrumente, die zu Absicherungszwecken eingesetzt werden, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine Daten vorliegen, Derivate oder Bankguthaben zur Liquiditätssteuerung. |
Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale Die verbindlichen Regelungen, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet werden (die „nachhaltigkeitsbezogenen Anlagegrenzen“), werden in den bestehenden Prozess der Anlagegrenzprüfung unseres Risiko- und Compliance-Kontrollverfahrens integriert. Alle von den Portfoliomanagern veranlassten Transaktionen werden sowohl vor dem Abschluss (sogenannte Pre-Trade Compliance Check) als auch nach dem Abschluss (sogenannte Post-Trade Compliance Check) überprüft. Jeder potenzielle Verstoß gegen die nachhaltigkeitsbezogene Anlagegrenzen wird unverzüglich an die Compliance-Abteilung zur Überprüfung gemeldet. Auch der Portfoliomanager wird zum Zeitpunkt der Transaktionserstellung über den potenziellen Verstoß informiert. Unter diesen Umständen können Geschäfte, die zur Verletzung der nachhaltigkeitsbezogenen Anlagegrenzen führen würden, nicht ohne vorherige Genehmigung durch die Compliance durchgeführt werden. Unser Risiko- und Compliance-Kontrollverfahren, das die Überwachung der ökologischen und sozialen Merkmale dieses Finanzprodukts abdeckt, wird jährlich im vollen Umfang sowohl durch unsere Interne Revision als auch durch den externen Wirtschaftsprüfer überprüft. Prüfungsberichte werden der Geschäftsführung und Aufsichtsrat vorgetragen. |
Methoden Die verbindlichen Regelungen, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet werden (die „nachhaltigkeitsbezogenen Anlagegrenzen“), werden in den bestehenden Prozess der Anlagegrenzprüfung unseres Risiko- und Compliance-Kontrollverfahrens integriert. Alle von den Portfoliomanagern veranlassten Transaktionen werden sowohl vor dem Abschluss (sogenannter Pre-Trade Compliance Check) als auch nach dem Abschluss (sogenannter Post-Trade Compliance Check) überprüft. Jeder potenzielle Verstoß gegen die nachhaltigkeitsbezogenen Anlagegrenzen wird unverzüglich an die Compliance-Abteilung zur Überprüfung gemeldet. Auch der Portfoliomanager wird zum Zeitpunkt der Transaktionserstellung über den potenziellen Verstoß informiert. Unter diesen Umständen können Geschäfte, die zur Verletzung der nachhaltigkeitsbezogenen Anlagegrenzen führen würden, nicht ohne vorherige Genehmigung durch die Compliance-Abteilung durchgeführt werden. |
Datenquellen und -verarbeitung Zur Umsetzung unserer nachhaltigkeitsbezogenen Regelungen verwenden wir Daten, die uns externe Datenanbieter zur Verfügung stellen: Sustainalytics ist das Forschungsunternehmen für ESG und Corporate Governance. Sustainalytics stellt uns Daten zur Umsetzung der E-Score-Regeln zur Verfügung. Die Daten werden vierteljährlich aktualisiert. Unser Portfolio Management Team und Compliance Team kann die Daten intern verarbeitet und zum Überwachungszweck verwenden. MSCI ist das Forschungsunternehmen, das uns den „SFDR Adverse Impact Metrics-Datensatz“ zur Verfügung stellt. Die MSCI Daten werden im Rahmen der Umsetzung bestimmter Ausschlusskriterien sowie für die Berücksichtigung der PAI Faktoren regelmäßig von den Abteilungen Compliance und Portfolio Management verwendet. Der Freedom House Index wird regelmäßig Besuch der Website https://freedomhouse.org/countries/freedom-net/scores überwacht. Die Abteilung für Portfolio Management wird umgehend über jede Änderung des Status von Ländern, in denen Investitionen getätigt werden, informiert. In Bezug auf die Datenqualität verlassen wir uns auf die Methodik der externen Datenanbieter. Aktuell werden keine geschätzten Daten verwendet. |
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten Bei der Entscheidung, welche Methoden wir verwenden sollen, um zu messen, inwieweit die mit diesem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale erfüllt werden, haben wir insbesondere berücksichtigt, ob die dafür notwendige Daten vorhanden sind und ob die ausgewählte Methode geeignet ist, die mit diesem Finanzprodukt beworbenen sozialen und ökologischen Merkmale möglichst umfangreich zu messen. Deswegen sehen wir aktuell hinsichtlich der Methoden und Daten grundsätzlich keine Beschränkung. Wir arbeiten daran, die Methoden für die Überwachung der verbindlichen Regelungen möglichst zu automatisieren. Jedoch hat die aktuelle Überwachungsmethode, die teilweise manuelle Arbeit erfordert, keine negative Auswirkung auf das Überwachungsergebnis. |
Sorgfaltspflicht Zur Erfüllung der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflicht haben wir in der „Pre-Investment Due Diligence Politik“ geregelt, dass die Nachhaltigkeitsrisiken gemäß unserer Nachhaltigkeitsrisiko-Politik berücksichtigt werden müssen. Da die „Principal Adverse Impact“ (PAI) Faktoren für dieses Finanzprodukt auch relevant ist, ist die Berücksichtigung der PAI auch Teil der Pre-Investment Due Diligence für dieses Produkt. Zusätzlich zu den jährlichen internen und externen Revisionsprüfungen haben wir auch ein „Responsible Investment Oversight Committee“ errichtet, das dafür zuständig ist, die Einhaltung der nachhaltigkeitsbezogenen Regelungen unserer Fonds zu überwachen. |
Mitwirkungspolitik Mitwirkungspolitik ist nicht Teil der ökologischen oder sozialen Anlagestrategie dieses Produkts, weil es vorwiegend in Staatsanleihen und nicht in Vermögenswerte mit Unternehmensbezug investiert. Unsere Mitwirkungspolitik auf Unternehmensebene finden Sie hier.
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Bestimmter Referenzwert Dieses Produkt nutzt keinen Index als Referenzwert, um festzustellen, ob es auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist. |
Produkt-spezifische Offenlegungen nach Art. 6 ff. Offenlegungsverordnung befinden sich in den Verkaufsprospekten (OGAW) bzw. vorvertraglichen Informationen nach § 307 KAGB (AIF).