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ESG – Sustainable Investment

 

Die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) verlangt von Finanzunternehmen, dass sie offenlegen, wie Nachhaltigkeit in ihr Geschäft und ihre Prozesse integriert ist, und dass sie neue öffentliche und kundenorientierte Angaben zu Nachhaltigkeitsfragen machen.

Nomura Asset Management Co., Ltd („NAM“) ist ein führender globaler Asset Manager für einige der weltweit größten institutionellen Anleger und hat seinen Hauptsitz in Tokio sowie Auslandsniederlassungen in Singapur, Malaysia, Hongkong, Shanghai, Taipeh, Frankfurt, London und New York.

Nomura Asset Management Europe KVG mbH („NAM EU“) ist eine der NAM-Tochtergesellschaften. Wir sind der Überzeugung, dass Investitionen in Wertpapiere, die nachhaltige Erträge und/oder Cashflows aufweisen, den Bedürfnissen unserer Kunden am besten gerecht werden. Darüber hinaus sind wir uns die Rolle bewusst, sicherzustellen, dass die Kapitalmärkte zum Nutzen der Gesellschaft im Allgemeinen funktionieren. NAM EU ist daher bestrebt, das Unternehmen nachhaltig zu führen und in Wertpapiere von Staaten, Unternehmen und Institutionen zu investieren, die ebenfalls nachhaltig operieren.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema nachhaltiges Investment, unter anderen die Offenlegungen, die wir als KVG gemäß der Offenlegungsverordnung verpflichtet sind.

 

 

Offenlegungen von Produktinformationen für deutsche Art. 8 Fonds:

(Art. 10 SFDR, Art. 24-36 SFDR Delegierten Verordnung (EU 2022/1288))

 

Produkt-spezifische Offenlegungen nach Art. 6 ff. Offenlegungsverordnung befinden sich in den Verkaufsprospekten (OGAW) bzw. vorvertraglichen Informationen nach § 307 KAGB (AIF).

Informationen über Nomura Fonds Ireland PLC und seine Sub-Fonds zum Thema nachhaltiges Investment finden Sie auf der Website von Nomura Asset Management UK Limited.