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ESG – Sustainable Investment

 

Die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) verlangt von Finanzunternehmen, dass sie offenlegen, wie Nachhaltigkeit in ihr Geschäft und ihre Prozesse integriert ist, und dass sie neue öffentliche und kundenorientierte Angaben zu Nachhaltigkeitsfragen machen.

Nomura Asset Management Co., Ltd („NAM“) ist ein führender globaler Asset Manager für einige der weltweit größten institutionellen Anleger und hat seinen Hauptsitz in Tokio sowie Auslandsniederlassungen in Singapur, Malaysia, Hongkong, Shanghai, Taipeh, Frankfurt, London und New York.

Nomura Asset Management Europe KVG mbH („NAM EU“) ist eine der NAM-Tochtergesellschaften. Wir sind der Überzeugung, dass Investitionen in Wertpapiere, die nachhaltige Erträge und/oder Cashflows aufweisen, den Bedürfnissen unserer Kunden am besten gerecht werden. Darüber hinaus sind wir uns die Rolle bewusst, sicherzustellen, dass die Kapitalmärkte zum Nutzen der Gesellschaft im Allgemeinen funktionieren. NAM EU ist daher bestrebt, das Unternehmen nachhaltig zu führen und in Wertpapiere von Staaten, Unternehmen und Institutionen zu investieren, die ebenfalls nachhaltig operieren.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema nachhaltiges Investment, unter anderen die Offenlegungen, die wir als KVG gemäß der Offenlegungsverordnung verpflichtet sind.

 

 

Offenlegungen von Produktinformationen für deutsche Art. 8 Fonds:

(Art. 10 SFDR, Art. 24-36 SFDR Delegierten Verordnung (EU 2022/1288))

Anlagestrategie

Obwohl wir mit diesem Produkt keine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, werden folgende zusätzliche Ausschlusskriterien verwendet, um ökologische und soziale Merkmalen zu befördern:

  • Wir streben für dieses Produkt einen höheren gewichteten durchschnittlichen E-Score als den des Benchmarks an. Wir verwenden zur Berechnung des gewichteten durchschnittlichen E-Scores des Fonds die durchschnittlichen E-Scores der letzten vier Quartale.
  • Ein Land, dessen durchschnittlicher E-Score der letzten vier Quartale zu den schlechtesten 25% der OECD-Länder gehört, wird untergewichtet. Wenn ein bestimmtes Land untergewichtet werden soll, müssen alle Staatsanleihen und Bond-Futures (Long-Positionen), die sich auf dieses Land beziehen, berücksichtigt werden. Diese Untergewichtungsregel gilt nur für die Benchmark-Länder. Nicht-Benchmark-Länder (d.h. alle Staatsanleihen und Bond-Futures (Long-Positionen), die sich auf die Nicht-Benchmark-Länder beziehen) werden ausgeschlossen, wenn ihr durchschnittlicher E-Score unter das untere 25%-Perzentil fällt.
  • Wir schließen auch die Länder aus, die Demokratie und Menschenrechte ernsthaft verletzen. Zu diesem Zweck beziehen wir uns auf die Klassifizierung des Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) und betrachtet solche Länder, die als „nicht frei“ eingestuft sind, als Länder mit schwerwiegenden Verstößen gegen die Demokratie und die Menschenrechte. Die Überprüfung findet monatlich statt.
  • Wir betrachten die folgenden PAI-Indikatoren als Teil der verbindlichen Kriterien:
    • Treibhausgas-Emissionsintensität: Die Gesellschaft investiert nur in die obersten 50 % der Länder mit relativ geringer Treibhausgas-Emissionsintensität innerhalb des von MSCI abgedeckten Länderuniversums. Wir beziehen sich auf MSCI für Daten zur Treibhausgas-Emissionsintensität, die monatlich aktualisiert werden.
    • Länder, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen: Wir investieren nicht in Länder, in denen gegen soziale Bestimmungen verstoßen wird. Diesbezüglich beziehen wir uns auf die entsprechende Bewertung von MSCI. Die Bewertung dieses Indikators wird monatlich überprüft.
    • Nicht-kooperative Länder und Gebiete für Steuerzwecke: Wir investieren nicht in Ländern, die auf der EU-Liste nicht-kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke stehen. Diese Liste wird monatlich überprüft.
  • Passive Verletzungen gegen diese Ausschlusskriterien sind innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Feststellung zu beseitigen.

Dieses Produkt investiert nicht in Vermögensgegenstände mit Unternehmensbezug. Wir haben in der näheren Zukunft auch nicht vor, mit diesem Produkt in Vermögensgegenstände mit Unternehmensbezug zu investieren. Deshalb wird von der Offenlegung unseres Verfahrens zur Bewertung einer guten Unternehmensführung abgesehen.

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Produkt-spezifische Offenlegungen nach Art. 6 ff. Offenlegungsverordnung befinden sich in den Verkaufsprospekten (OGAW) bzw. vorvertraglichen Informationen nach § 307 KAGB (AIF).

Informationen über Nomura Fonds Ireland PLC und seine Sub-Fonds zum Thema nachhaltiges Investment finden Sie auf der Website von Nomura Asset Management UK Limited.